Hiermit informieren wir Sie über die vom Gesetzgeber beschlossene Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Am 22.11.2022 tritt die neue GOT in Kraft.

Vieles hat sich recht deutlich geändert. Einerseits wurden die Preise erhöht, zudem sind auch einige wenige Standard-Leistungen günstiger geworden, andererseits sind gänzlich neue, detailliertere Leistungen hinzugekommen.

Da die neue GOT in keiner für die EDV verwertbaren Relation zur alten GOT steht, deren alte Positionen auch nur teilweise mit den Positionen in der neuen GOT übereinstimmen und sich die GOT-Nummern, die Leistungsbezeichnungen und die Preise komplett geändert haben, ist eine programmatische, vollautomatische Anpassung der VET 4.0-Leistungen an die neue GOT unmöglich.

Alles in allem eine GOT-Änderung, bei der einige praxisspezifische Anpassungen von Ihnen vorzunehmen sind.

Kurz zusammengefasst, die Schritte der Umstellung

  1. Unser Online-Update ist bereits automatisch im Oktober erschienen.
  2. Neue Leistungen können vorab eingefügt und kennengelernt werden.
  3. Bis zum Stichtag 22.11.2022 sollten alle Verrichtungen überarbeit sein.
  4. Am 22.11.2022 wird dann lediglich der neue Standard-GOT-Faktor festgelegt.
  5. Ab dem 22.11.2022 darauf achten, ob die Leistungen bei der Behandlungserfassung ein rotes „N“ für “Neu” enthalten.

Nachfolgend die ausführliche Beschreibung:

Wie wird VET 4.0 Sie bei der Umstellung unterstützen?
Im Laufe des Oktobers haben wir ein Online-Update veröffentlicht, in dem der neue GOT-Katalog in passiver Form enthalten ist. In den Stammdaten können dann tierartenspezifisch die Leistungen der neuen GOT zur Nutzung aktiviert werden. Alte und neue Leistungen sind dann vorerst parallel im Programm hinterlegt. Die Leistungen der neuen GOT werden mit einem roten “N” (N wie “Neu”) gekennzeichnet. In der Behandlungserfassung wird somit bei der Eingabe von Leistungen direkt ersichtlich, ob Sie schon die neuen oder noch die alten Leistungen verwenden. Optional kann beim Prüfen der Behandlungen ein Hinweis eingeblendet werden, wenn eine alte GOT Leistung nach dem Stichtag verwendet wird. Diese Funktion muss über einen Parameter aktiviert werden.

Können die alten Leistungen nach dem Stichtag deaktiviert/ausgeblendet werden?
Ja, genau wie beim Aktivieren. Es wird eine Option geben, alle alten GOT-Leistungen zu deaktivieren. Für die Statistik bleiben diese Positionen selbstverständlich im Hintergrund erhalten.

Was passiert mit Verrichtungen und mit dem intelligenten Assistenten?
Da die Leistungen diversifiziert worden sind, können in den Verrichtungen nicht einfach alle Leistungen 1:1 ausgetauscht werden. Eine Überarbeitung ist daher nötig.

In den Stammdaten gibt es zwei Filter für Verrichtungen. Der erste listet Verrichtungen auf, bei denen deaktivierte/ausgeblendete Leistungen (aber auch Medikamente, Shopartikel und Diagnosen) enthalten sind. Der zweite Filter listet alle Verrichtungen auf, die eine alte GOT-Leistung enthalten.

Sobald Sie eine Verrichtung mit der alten Leistung in die Behandlungserfassung einfügen, werden Sie automatisch darauf hingewiesen, diese Positionen auszutauschen.

Der intelligente Assistent priorisiert bereits die Behandlungen, die aktuell sind, dadurch wird dieser sehr schnell Behandlungen mit den neuen Leistungen vorschlagen. Die alten Behandlungen wird er trotzdem weiterhin aufführen. Auch hier ist dann in der Behandlungserfassung ersichtlich, wenn alte Leistungen eingefügt wurden.

Was passiert mit dem GOT-Faktor für die Behandlungspositionen?
Ab dem 22.11.2022 sollte der Standard-GOT-Faktor in den Einstellungen (Einstellungen -> Parameter -> Behandlung -> Leistungsfaktor) geändert werden. Prüfen Sie am besten jetzt schon im Vorfeld, welcher Faktor für Sie in Zukunft in Frage kommt. Bis zum Stichtag sollten Sie sich Ihre fachspezifischen Leistungen in der neuen GOT anschauen.

Zum Beispiel direkt im Anhang des Gesetzestextes: https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0247-22.pdf