E-Rechnung und Antibiotika-Monitoring  –  VET 4.0 ist fit für 2025.

Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht für alle Rechnungen die unter B2B-Kunden (Tierarzt – Landwirt – Institute – Firmen) erstellt werden.

In VET 4.0 wurde die E-Rechnung mit dem ZUGFeRD-Format umgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein gesetzeskonformes, übergreifendes E-Rechnungsformat.

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einer PDF-Datei (menschenlesbar) und eingebetteten XML-Daten (maschinenlesbar). Die Vorzüge werden anschaulich durch eine DATEV-Grafik dargestellt.

Das Antibiotika-Monitoring für Kleintiere (Hund Katze) ist zwar noch nicht bis ins letzte Detail gesetzlich ausformuliert, jedoch müssen Tierarztpraxen schon jetzt, d.h. ab 2025 den Antibiotika-Verbrauch bei Hund und Katze dokumentieren und auflisten.

Diese erste Stufe des Monitorings ist bereits in VET 4.0 realisiert. Die zweite Stufe, das Hochladen dieser Daten nach HIT erfolgt erst, wenn die Gesetzgebung vollständig abgeschlossen ist (vermutlich nicht vor Ende 2025).