Die Tierärztliche Verschreibung für Kleintiere.

Laut Tierärztliche-Hausapotheken-Verordnung  (TÄHAV) ist ab dem 01.01.25 für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch bei Kleintieren – wie Hunde und Katzen – und für Pferde (Non-LM) eine Tierärztliche Verschreibung (TäV) erforderlich. Es wird aber empfohlen, auch bei Anwendungs-Medikamente so zu verfahren.

Auf Verlangen des Patientenbesitzers muss die TäV auf Papier oder per Mail ausgehändigt werden.

In VET 4.0 wird die TäV bei Behandlungsabschluss automatisch im Hintergrund generiert und als PDF dem jeweiligen Patientenbesitzer zugeordnet — Sie müssen fast nichts dafür tun.