Apothekenprüfung  – VET 4.0 erfüllt alle arzneimittelrechtlichen Vorgaben.

Die TÄHAV gibt beim Thema Inventur/Apothekenprüfung ganz klar vor, dass eine reine Zählung der Bestände nicht ausreichend ist.

Es muss vielmehr eine Bilanzierung erfolgen, bei der Ist- und Sollbestand verglichen werden und die Verluste schriftlich begründet werden. Diese Bilanzierung ist demzufolge  bei einer Inventur essentiell und wird bei einer Apothekenprüfung immer öfter eingefordert.

Wichtig für Sie auch: Die Zählungen der einzelnen Medikamente kann zeitlich differieren und die Zählung erfolgt chargenbezogen. Mit dem Filter „Gezählt“  „Ungezählt“ „Unklar“ verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.

Der dann erfolgte Ausdruck der Inventurliste enthält Angaben über den Soll- und den Istbestand, sowie evtl. Differenzen.  Zusätzlich können dann über „Journal“ für den gleichen Zeitraum die entsorgten Medikamente samt Begründung ausgedruckt werden.

Für die Buchhaltung und für den Jahresabschluss kann diese Inventurliste alternativ auch mit den EK-Preisen der einzelnen Medikamente und mit dem Gesamtwert des Lagers ausgedruckt werden.

Neu in VET 4.0 ist auch die Funktion „Haltbarkeit“, die jetzt nicht nur bereits verfallende Medikamentenchargen aufgelistet, sondern auch solches, die in Zukunft verfallen werden – z.B. in 30 Tagen.