Wichtige gesetzliche Änderung.

Die meisten unserer Kunden haben sich bereits in den zurückliegenden Wochen und Monaten durch uns eine TSE per Fernwartung installieren lassen. Für alle diejenigen, die diesem Thema noch nicht die genügende Aufmerksamkeit geschenkt haben, hier nochmal der klare Hinweis:

Tierarztpraxen, die eine softwaregestützte Kasse führen, ist es ab dem 1.4.2021 gesetzlich vorgeschrieben, diese Kasse mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) zu betreiben.

Eine TSE besteht aus zwei Komponenten: aus einem USB-Stick, 8GB, Laufzeit 5 Jahre, welcher alle Vorgänge (Behandlungserfassungen/Zahlungen) signiert und verschlüsselt aufzeichnet (Hardware) sowie aus einer Praxissoftware, die diese Daten an die TSE übermittelt (Software).

Im Rahmen eines Software-Support-Vertrages stellen wir Ihnen den Software-Anteil kostenlos zur Verfügung.

Der USB-Stick, welcher Ihre Zahlungsvorgänge verschlüsselt aufzeichnet, muss bei einem zertifizierten Anbieter bestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich pro TSE-Stick auf ca. 420,- € zzgl. MwSt.

Sie benötigen keine TSE, wenn Sie keine Kasse betreiben oder wenn Ihre Kassenschublade bereits über eine TSE verfügt. Beides muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.

In einem Netzwerk reicht eine TSE (Server) aus. Jedes mobile Gerät, welches die Abrechnung einer Behandlung erlaubt, benötigt jedoch eine eigene, weitere TSE. Wenn mehrere Kassen geführt werden, werden auch mehrere TSE-Sticks benötigt (z.B. bei Trennung Praxis/Apotheke, bei mehreren Firmen bzw. weiteren Standorten etc).

Wichtiger Hinweis: Bei unserer neuen Praxissoftware VET 4.0 erfolgt, im Gegensatz zu myANIWIN.com, keine mobile Abrechnung direkt am Tablet. Behandlungen können erst nach automatischer und direkter Übertragung auf dem Server abgerechnet werden. Demzufolge benötigen Sie bei VET 4.0 immer nur eine TSE.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Hotline – 02156-91980.

Mit besten Grüßen vom Niederrhein

Ihr BTE – Team