Abrechnung mit KI

KI bei der Behandlungs- Abrechnung.

Schon bei der Entwicklung von VET 4.0 wurde bei der Behandlungserfassung mit dem sogenannten „Intelligenten Assistenten“ der Grundstein für eine künstliche Intelligenz gelegt.

Dieser Assistent hat parallel zur normalen Behandlungserfassung bereits nach wenigen Sucheingaben (Einzelpositionen / Verrichtungen) auf der rechten Seite komplette und aktuelle Behandlungsprofile vorgeschlagen.

Im Rahmen eines Updates wurde dieser intelligente Assistent jetzt noch einmal weiter überarbeitet.

Neben der Berücksichtigung von Tierart, Rasse, Alter, Geschlecht und Gewicht werden die Behandlungsprofile auch nach ihrer Aktualität gewichtet  – d.h. das jüngste Behandlungspaket steht in der rechten Auflistung auch immer weit oben.

Nach Drag & Drop (Ziehen und Ablegen) in die aktuelle Behandlung kann der behandelnde Tierarzt/Tierärztin diese Behandlung durch eine weitere Position ergänzen/abändern. Es entsteht ein neues „aktuelleres“ Behandlungsprofil.

Automatische Steigerung der Profitabilität ohne die Preise zu ändern.

Neben der Aktualität eines Behandlungsprofils dient die Anzahl der Positionen als weiteres Sortierkriterium. Hoch differenzierte Behandlungen stehen in der rechten Auflistung stets weit oben.

Man kann praktisch nichts vergessen und für einen Anfangsassistenten stellt diese künstliche Intelligenz eine immense Hilfe dar.

Abrechnung mit KI2025-10-07T10:25:17+02:00

Die Tierärztliche Verschreibung jetzt auch für Kleintiere/Pferde!

Die Tierärztliche Verschreibung für Kleintiere.

Laut Tierärztliche-Hausapotheken-Verordnung  (TÄHAV) ist ab dem 01.01.25 für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch bei Kleintieren – wie Hunde und Katzen – und für Pferde (Non-LM) eine Tierärztliche Verschreibung (TäV) erforderlich. Es wird aber empfohlen, auch bei Anwendungs-Medikamente so zu verfahren.

Auf Verlangen des Patientenbesitzers muss die TäV auf Papier oder per Mail ausgehändigt werden.

In VET 4.0 wird die TäV bei Behandlungsabschluss automatisch im Hintergrund generiert und als PDF dem jeweiligen Patientenbesitzer zugeordnet — Sie müssen fast nichts dafür tun.

Die Tierärztliche Verschreibung jetzt auch für Kleintiere/Pferde!2025-11-19T18:53:55+01:00

Luxus oder Notwendigkeit

Ist eine Hotline Luxus oder Notwendigkeit?

Wir werden von angehenden Neukunden hin und wieder gefragt, ob man für VET 4.0 überhaupt eine Hotline braucht – unsere Antwort ist ein klares JA!  Denn was sind die Alternativen? Eine Facebook-Selbsthilfegruppe? Ein Ticket-System mit langen Wartezeiten?

Für die meisten Praxen und Kliniken, in denen jede Minute zählt, wohl kaum eine Lösung. Deshalb leisten wir uns – und vor allem Ihnen – den Luxus einer echten, funktionierenden Hotline ohne Wartezeit.

Bei uns bekommen Sie nicht nur 100 % Software – sondern auch eine Hotline, mit der Sie diese Software dann auch zu 100 % nutzen können. Offenbar ist diese „Old School“-Lösung inzwischen ein echtes Alleinstellungsmerkmal unter den Softwareanbietern. Wir von der BTE sind stolz darauf!

Luxus oder Notwendigkeit2025-04-20T13:57:21+02:00

Datenübernahme: Ein sensibles Thema verdient besondere Beachtung!

Die Übernahme von tierärztlichen Behandlungs-Daten.

Die Übernahme der Daten vom Vorgänger-Produkt „myAniwin“ in das neue VET 4.0 ist selbstverständlich nahezu 100%ig  gewährleistet – lediglich alte offene Forderungen werden nicht übernommen und müssen folglich im alten System verfolgt werden.

Die Daten-Übernahme von Fremdprodukten stellt immer eine besondere Herausforderung dar. Für folgende Software-Anbieter/Software-Produkte ist ein Import bereits erfolgreich durchgeführt worden:

Animana
EasyVet
InBehandlung
MacVET
Pegasus
VetInf
VetStar
Vetera

Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, sollte Ihre jetzt eingesetzte Softwarelösung nicht dabei sein. Gerne erstellen wir im Vorfeld einer Umstellung auf VET 4.0 eine kostenlose Test-Konvertierung Ihrer Daten.

Datenübernahme: Ein sensibles Thema verdient besondere Beachtung!2025-03-10T15:43:49+01:00

E-Rechnung und Antibiotika-Monitoring  –  VET 4.0 fit für 2025

E-Rechnung und Antibiotika-Monitoring  –  VET 4.0 ist fit für 2025.

Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht für alle Rechnungen die unter B2B-Kunden (Tierarzt – Landwirt – Institute – Firmen) erstellt werden.

In VET 4.0 wurde die E-Rechnung mit dem ZUGFeRD-Format umgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein gesetzeskonformes, übergreifendes E-Rechnungsformat.

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einer PDF-Datei (menschenlesbar) und eingebetteten XML-Daten (maschinenlesbar). Die Vorzüge werden anschaulich durch eine DATEV-Grafik dargestellt.

Das Antibiotika-Monitoring für Kleintiere (Hund Katze) ist zwar noch nicht bis ins letzte Detail gesetzlich ausformuliert, jedoch müssen Tierarztpraxen schon jetzt, d.h. ab 2025 den Antibiotika-Verbrauch bei Hund und Katze dokumentieren und auflisten.

Diese erste Stufe des Monitorings ist bereits in VET 4.0 realisiert. Die zweite Stufe, das Hochladen dieser Daten nach HIT erfolgt erst, wenn die Gesetzgebung vollständig abgeschlossen ist (vermutlich nicht vor Ende 2025).

E-Rechnung und Antibiotika-Monitoring  –  VET 4.0 fit für 20252024-12-07T17:26:32+01:00

Online-Termine in nur 2 Schritten – so geht easy!

Online-Termine in nur 2 Schritten – so geht easy!

 Mit einer grundlegend neuen Software-Entwicklung bieten wir unseren VET 4.0 – Kunden nun eine sichere, WEB-basierte Lösung (keine App erforderlich), die für Patientenbesitzer eine komfortable Online-Terminbuchung in nur 2 Schritten ermöglicht.

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So funktioniert’s:
Auf Ihrer eigenen Praxis-Homepage integrieren Sie einen Button „Termin online buchen“. Für den Patientenbesitzer öffnet sich nach Klick auf diesen Button eine neue Seite (auf dem Handy in einem neuen Tab) mit Ihrem Praxislogo, den Öffnungszeiten und einem individuellen Hinweistext. Nach Auswahl eines Termintyps werden die verfügbaren Termine für diesen Typ angezeigt. Mit Eingabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer und Bestätigung der DSGVO-Anforderungen erhält der Patientenbesitzer nach “Buchen” eine Verifizierungs-Mail oder -SMS. Nach der Verifizierung folgt der zweite Schritt: Ist die E-Mail-Adresse oder Handynummer bereits im VET 4.0 hinterlegt, muss nur noch der gewünschte Patient zur Buchung ausgewählt werden – und der Termin ist reserviert. Andernfalls werden nur Name, Vorname und Patient kurz erfasst – und die Buchung ist mit “Absenden” abgeschlossen.

Schnell anpassbar und kostengünstig
Die Steuerung erfolgt direkt über VET 4.0 und lässt sich schnell und einfach anpassen. Der in VET 4.0 integrierte Teil ist kostenlos. Für die externe WEB-Seite fällt eine einmalige Lizenzgebühr sowie eine monatliche Gebühr für das Cloud-Hosting an – jeweils abhängig von der Betriebsgröße.

Und das Beste daran:
Bevor Sie sich entscheiden, können Sie die Online-Terminbuchung drei Wochen lang kostenlos testen.

Online-Termine in nur 2 Schritten – so geht easy!2024-11-13T16:43:36+01:00

BTE verstärkt Führungsspitze.

BTE verstärkt Führungsspitze.

Mit der Gesellschafterversammlung vom 5.6.2024 ist Larissa Kauertz dem Firmenboard beigetreten und verstärkt somit als weitere Geschäftsführerin die Führungsspitze der BTE GmbH.

Zahlreiche Neueinstellungen – insbesondere im First- und Second-Level-Support – unterstreichen den stetig wachsenden Dienstleistungssektor (Hotline+Betreuung) und sind Ausdruck für einen soliden Wachstumskurs.

BTE verstärkt Führungsspitze.2024-07-03T09:41:21+02:00

SnapVet App mit neuen Funktionen

 SnapVet App  jetzt mit neuen Funktionen.

Sie möchten Arbeitszeit und Kosten sparen? Mit SnapVET können sich neue Besitzer jetzt mit Ihren persönlichen Daten und den Daten des Patienten selbst erfassen.

Neben dem Kundenanmeldeformular werden dann auch gleich der Behandlungsvertrag und die DSGVO am Tablet ausgefüllt und unterschrieben. Die Daten werden samt aller unterschriebener Dokumente zeitgleich als neue Karteikarte ins VET 4.0 gepusht und können dort gegebenfalls sofort ergänzt werden.

Lernen Sie diese und viele weitere Funktionen kostenlos in einer Online-Präsentation kennen.

SnapVet App mit neuen Funktionen2024-06-11T15:00:07+02:00

Alternative Zahlungsadresse in VET 4.0 integriert.

Alternative Zahlungsadresse jetzt in VET 4.0 integriert

Sparen Sie Zeit und Papier – mit der neuen Funktion „Alternative Zahlungsadresse“ im VET 4.0!

So können Rechnungen und Zahlungsbelege schnell und unkompliziert an andere Personen adressiert werden, wenn sie nicht direkt an den Tierbesitzer gehen sollen.

Hilfreich ist es insbesondere dann, wenn man z.B. direkt mit der Versicherung abrechnen muss.

Alternative Zahlungsadresse in VET 4.0 integriert.2024-10-25T16:59:00+02:00

VET 4.0 für Filialbetrieb ausgelegt

VET 4.0 jetzt auch für Filialbetrieb ausgelegt.

Mehrere Standorte greifen auf ein und den gleichen Server zu.  Die Patientenbesitzer können zwischen den einzelnen Standorten beliebig wechseln.

Jeder Standort hat jedoch eigene Schnittstellen zu den unterschiedlichen lokalen Geräten (Labor, Röntgen). Obendrein kann jeder Standort mit einer eigenen Kasse (aber nur eine TSE) geführt werden.

Die statistische Auswertung kann zusätzlich hinsichtlich der einzelnen Standorte  gefiltert werden.

VET 4.0 für Filialbetrieb ausgelegt2023-12-13T16:01:30+01:00
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